Konformitätsbescheinigung

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2018-10-08 16:12:00 / Waagen-Gewichte-Blog / Kommentare 0
Sie wird bei Waagen im Zuge der Erst-Eichung durch das Eichamt ausgestellt. Sie gilt als Nachweis der Einhaltung und Übereinstimmung mit den Eichvorschriften. Mit vorliegen der Konformitätsbescheinigung kann der Hersteller die Konformität erklären, die Waage ist damit dann geeicht. (Dieses Verfahren ist das Konformitätsberwetungsverfahren nach Modul F.)

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