Konformitätsbewertung / Eichung von Waagen

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2018-10-08 16:52:00 / Waagen-Gewichte-Blog / Kommentare 0

Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Bauartzulassung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.

Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

- im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird

- bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor

- zu amtlichen Zwecken

- bei der Herstellung von Fertigpackungen

- in der Heilkunde

Jede Waage wird von einem Eichbeamten geprüft und mit dem Konformitätskennzeichen (Eichmarke) versehen. Damit ist ihre Gültigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU.


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